Dass es sich beim Bremsmanöver um eine Vollbremsung gehandelt habe, bestätigte auch die Auskunftsperson L.. Er gab am 1. Juli 2019 nach dem Unfall an, er habe Bremsen quietschen gehört und vermute deshalb, es habe sich um eine Vollbremsung gehandelt (vgl. UA act. 14). Ausserdem sind auf den Fotos der Kantonspolizei Aargau entsprechende Bremsspuren zu sehen (vgl. UA act. 18). Es ist somit davon auszugehen, dass der Beschuldigte, umgehend nachdem er die Privatklägerin erblickt hatte, die Vollbremsung eingeleitet hat.