4.4. 4.4.1. Der Beschuldigte hat anlässlich der Befragungen vor der Kantonspolizei Aargau und vor der Vorinstanz übereinstimmend ausgesagt, es habe sich bei seinem Bremsmanöver um eine Vollbremsung gehandelt. Er habe seinen Blick kurz vor dem Fussgängerstreifen abgewandt und die Privatklägerin gleich erblickt, als er wieder hochgeschaut habe. Er habe dann direkt - 10 -