4.3. Die Kantonspolizei Aargau hat sowohl eine Skizze als auch Fotos der Unfallstelle angefertigt, welche die Endlage des Fahrzeugs des Beschuldigten auf dem Fussgängerstreifen zeigen. Auf diesen ist ersichtlich, dass das Fahrzeug leicht nach links gelenkt auf dem 3.56 Meter breiten Fussgängerstreifen zum Stillstand kam, wobei sich das Fahrzeugheck noch auf der Fahrbahn befand (vgl. UA act. 12). Auf einem der Fotos ist zudem eine Bremsspur auf dem Fussgängerstreifen ersichtlich (vgl. UA act. 18).