Die Auskunftsperson L. sagte nach dem Unfall aus, er sei aus dem Bus gestiegen, bevor sich der Unfall ereignet habe. Beim Fussgängerstreifen habe er dann Bremsen quietschen gehört. Er vermute, es sei eine Vollbremsung gewesen. Die Geschwindigkeit könne er nicht sagen (vgl. UA act. 14). Anlässlich der Hauptverhandlung vom 3. Februar 2021 wurde G. (ehemals H.) als Zeugin erneut befragt. Dort bestätigte sie ihre Position hinter dem Fahrzeug, welches die Privatklägerin vor dem Unfall auf der Gegenfahrbahn über den Fussgängerstreifen gelassen habe. Das Fahrzeug des Beschuldigten sei, nachdem es "geklöpft" habe, auf dem Fussgängerstreifen gewesen.