Sie glaube, so wie das Fahrzeug des Beschuldigten am Ende gestanden sei, habe der Lenker noch versucht, nach links auszuweichen (vgl. UA act. 14). Die Auskunftsperson G. (ehemals H.) sagte aus, sie sei hinter dem Fahrzeug gefahren, welches die Privatklägerin auf der Gegenfahrbahn des Beschuldigten in Richtung Döttingen über den Fussgängerstreifen gelassen habe. Sie habe nicht gesehen, ob der Beschuldigte abgelenkt gewesen sei. Sie habe das Gefühl, er sei bei der Kollision bereits im Stand gewesen oder gerade zum Stillstand gekommen (vgl. UA act. 14). Die Auskunftsperson L. sagte nach dem Unfall aus, er sei aus dem Bus gestiegen, bevor sich der Unfall ereignet habe.