4.2. Die Kantonspolizei Aargau befragte nach dem Unfallereignis am 1. Juli 2019 verschiedene Auskunftspersonen zum Unfallhergang. So sagte die Auskunftsperson J. aus, sie sei vor dem Unfall hinter dem Beschuldigten hergefahren. Sie seien keine 50 km/h gefahren, das sei im Morgenverkehr auf dieser Strecke kaum möglich. Die Sonne habe stark geblendet, sie habe die Sonnenbrille getragen und die Sonnenblende unten gehabt. Sie glaube, so wie das Fahrzeug des Beschuldigten am Ende gestanden sei, habe der Lenker noch versucht, nach links auszuweichen (vgl. UA act. 14).