4. 4.1. Der Beschuldigte bestreitet nicht, dass er seinen Blick im Vorfeld des Fussgängerstreifens von der Strasse abwandte und die Fussgängerin erst erblickte, als er wieder nach vorne schaute. Anlässlich seiner Ersteinvernahme am Unfalltag des 1. Juli 2019 führte er diesbezüglich aus, es habe ihn immer wieder stark geblendet. Er habe die Sonnenblende unten gehabt, habe sie aber wieder weggemacht. Bei der Tankstelle kurz vor dem Unfallort habe er runtergeschaut auf die Automatikschaltung. Mit der rechten Hand sei er am Lenker gewesen, mit der linken habe er die Blende runtergemacht. Als er wieder aufgeschaut habe, habe er die Frau gesehen.