1.2. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 20. Februar 2020 Einsprache. Die Staatsanwaltschaft Baden hielt an ihrem Strafbefehl fest und überwies die Akten mit Verfügung vom 3. Juni 2020 an das Bezirksgericht Baden zur Durchführung des Hauptverfahrens. 2. 2.1. Am 3. Februar 2021 fand die Hauptverhandlung vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Baden mit Befragung der Zeugin G. (ehemals H.), der Auskunftsperson A. (Privatklägerin) und des Beschuldigten statt. 2.2. Die Privatklägerin stellte anlässlich der Hauptverhandlung folgende Anträge: "Strafrechtliche Anträge: 1. -4-