- Strafbefehlsgebühr CHF 800.00 - Polizeikosten CHF 310.00 Rechnungsbetrag CHF 1'810.00 Über Auslagen, die nach Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird separat verfügt. 4. Die dem Grundsatze nach gestellte Zivilforderung der A. wird auf den Zivilweg verwiesen. 5. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 6. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen."