Ebenso ist vorhersehbar, dass dabei Personen verletzt werden können. Hätte der Beschuldigte seine Aufmerksamkeit genügend auf den Strassenverkehr und speziell auf den vor ihm liegenden Fussgängerstreifen gerichtet, so hätte er die von links die Strasse überquerende Geschädigte rechtzeitig erkennen können. Dadurch hätte die Kollision sowie die von der Geschädigten erlittenen Verletzungen vermieden werden können. -3-