Kurz vor dem Fussgängerstreifen blickte der Beschuldigte während der Fahrt nach unten auf die Automatikschaltung. Als er wieder hochschaute, sah er die Geschädigte, welche die Mittelinsel verlassen hatte und bereits auf seiner Fahrbahnhälfte unterwegs war. In der Folge kam es zu einer Frontalkollision zwischen dem Fahrzeug des Beschuldigten und der Geschädigten.