Nachdem auch die Täterschaft der Beschuldigten und von C.G. beim mehrfachen, teilweise versuchten Betrug zum Nachteil der Versicherung I. erstellt ist und sie diesbezüglich schuldig gesprochen werden (Anklageziffer 1.4) liegt eine widerrechtliche Handlung vor. Die Versicherung I. hat gegenüber der Beschuldigten und C.G. eine Schadenersatzforderung von Fr. 3'591.00 geltend gemacht und verwies für die Bezifferung auf die Aufstellung im separaten Beiblatt (UA act. 731 f.).