zwei Personen – P. und Q. – unterzeichnet, welche zu diesem Zeitpunkt zur Kollektivunterschrift zu zweien berechtigt waren. Auf die Zivilklage ist damit einzutreten. Nachdem die Täterschaft der Beschuldigten und von C.G. beim versuchten Betrug zum Nachteil der Versicherung A. erstellt ist und sie diesbezüglich schuldig gesprochen werden (Anklageziffer 1.3), liegt eine widerrechtliche Handlung vor. Die Versicherung A. hat dargelegt, dass die Abklärungen der Fahrzeugexpertise 5 Stunden à Fr. 150.00 in Anspruch genommen hätten, - 26 -