3.3. Die von der Vorinstanz als Privatklägerin erfasste «Schadenservice A.» findet sich unter dieser Bezeichnung im Handelsregister nicht und es ist auch sonst nicht ersichtlich, dass es sich dabei um eine rechts- oder parteifähige Person handeln könnte. Jedoch wurden sowohl der Strafantrag als auch die Konstituierung als Straf-und Zivilklägerin im Namen der «Versicherung A.» eingereicht, welche als im Handelsregister mit Sitz in ZB. eingetragene Aktiengesellschaft rechts- und parteifähig ist. Ihre Eingabe vom 1. Februar 2017 (UA act. 726), mit welcher die Zivilforderung geltend gemacht worden ist, wurde gemäss der im Handelsregister eingetragenen Unterschriftenregelung rechtsgültig von