Immerhin steht fest, dass sie zusammen mit dem Ehemann und den vier gemeinsamen Kindern (Jahrgänge 2012, 2014, 2017 und 2021) lebt. In seinem Gesuch um unentgeltliche Verteidigung hatte der Ehemann der Beschuldigten, C.G., angegeben, dass die Familie von den «Mutterschaftsbeiträgen» der Beschuldigten in Höhe von Fr. 5'300.00 lebe (Beilage Gesuch vom 1. März 2022, vgl. Akten Obergericht SST.2021.127 act. 112), anlässlich der Berufungsverhandlung gaben sowohl die Beschuldigte als auch C.G. demgegenüber an, diese Mutterschaftsbeiträge würden monatlich Fr. 6'500.00 betragen. C.G. gab an, momentan kein Einkommen zu haben.