Die Beschuldigte liess anlässlich der Berufungsverhandlung – trotz entsprechender Aufforderung – keine aktuellen Unterlagen zu ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen einreichen. Immerhin steht fest, dass sie zusammen mit dem Ehemann und den vier gemeinsamen Kindern (Jahrgänge 2012, 2014, 2017 und 2021) lebt.