Auch die Höhe der kriminellen Energie begründet entgegen der Vorinstanz nicht per se eine Freiheitsstrafe, sondern ist stattdessen für das Strafmass entscheidend. Es ist somit für sämtliche Fälle des (teilweise versuchten) Betrugs eine Geldstrafe auszusprechen, sofern diese aufgrund des Tatverschuldens infrage kommt. - 19 - 2.4. Die Einsatzstrafe ist für den betragsmässig schwersten Betrug zum Nachteil der Versicherung H. als – bei gleichen Strafrahmen – qua Verschulden konkret schwerste Straftat festzusetzen.