2. 2.1. Die Vorinstanz hat die Beschuldigte für den mehrfachen, teilweise versuchten Betrug zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten mit einer Probezeit von 3 Jahren sowie zu einer Verbindungsbusse von Fr. 1'800.00, Ersatzfreiheitsstrafe 60 Tage, verurteilt. Die Beschuldigte hat mit Berufung einen vollumfänglichen Freispruch beantragt. Für den Fall eines Schuldspruchs wurden anlässlich der Berufungsverhandlung diverse Ausführungen zur Strafzumessung gemacht und insbesondere eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 30.00, ohne die Aussprache einer Verbindungsbusse, als angemessen erachtet (Plädoyer Berufungsverhandlung S. 9 ff.).