Der Police der Motorfahrzeugversicherung von C.G. ist zu entnehmen, dass er über die Versicherungsleistungen Haftpflicht, Kollision, Teilkasko und Unfallversicherung verfügte und dass bei der Versicherungsleistung «Unfall» auch Taggelder ausgerichtet werden (UA act. 384 f.). Dem in den Akten liegenden Besprechungsprotokoll kann weiter entnommen werden, dass am 18. Juli 2016 eine Besprechung zwischen C.G. und einer Mitarbeiterin der Versicherung I. stattgefunden hat (UA act. 410). Der technische Defekt an der Antriebswelle vorne rechts ist während des Gesprächs laut dem Protokoll nicht zur Sprache gekommen (UA act. 410 ff.).