681.11 f. und 681.630), sodass aufgrund der Handschrift auch wahrscheinlich ist, dass die Beschuldigte den Fragebogen der Versicherung A. ausgefüllt hat und C.G. diesen lediglich unterzeichnet hat. Im Fragebogen wird angegeben, dass D. schuld am Unfall sei, dass die gesamte rechte Seite des Fahrzeugs beschädigt worden sei und dass sowohl er als auch seine Ehefrau infolge des Unfalls Nacken- und Rückverletzungen davongetragen hätten.