Schliesslich hat die Beschuldigte am 24. November 2016 erneut eine Besprechung mit einer Mitarbeiterin der Versicherung H. durchgeführt sowie Arbeitsunfähigkeitszeugnisse eingereicht und damit erreicht, dass sie für den Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 18. Januar 2017 Taggelder in Höhe von Fr. 6’181.40 und Heilungskosten von Fr. 4'466.10 (Zahlungen zwischen dem 28. November 2016 und dem 25. Mai 2017, siehe UA act. 681.658 f.) erhalten hat.