und mit Unterschrift bestätigt wurde, auch wurden Arbeitsunfähigkeitszeugnisse eingereicht. In der Folge wurden der Beschuldigten Taggelder in der Höhe von total Fr. 12'163.40 ausbezahlt. Dazu kamen die ausbezahlten Heilungskosten für diesen Zeitraum, die Fr. 2'254.05 betrugen (Zahlungen zwischen dem 24. August 2016 und dem 11. November 2016, siehe UA act. 681.659).