Die Beschuldigte füllte am 22. Juni 2016 ein Unfallmeldeformular aus, indem sie einen unverschuldeten Verkehrsunfall sowie erlittene körperliche Schäden schilderte. Anschliessend reichte sie der Versicherung H. am 8. Juli 2016 den von Dr. med. O. ausgefüllten Unfallschein sowie ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis per E-Mail ein (UA act. 681.176 und 681.631). Gestützt darauf erhielt sie für die Zeitspanne vom 18. Juni 2016 bis zum 30. Juni 2016 zu Unrecht ein erstes Taggeld in Höhe von Fr. 1'096.70, welches am 10. Juli 2016 ausbezahlt wurde (UA act. 740).