1.5.5. Zusammengefasst ist der für die rechtliche Würdigung wesentliche Sachverhalt hinsichtlich des fingierten Verkehrsunfalls, wie er den Anklageziffern 1.1 bis 1.3 zugrunde liegt, erstellt. 1.6. Betreffend die Vorwürfe zum Nachteil der Versicherung H. in Anklageziffer 1.2 ergibt sich das Folgende: - 10 -