Demgegenüber kann offen bleiben, ob der Mercedes am 17. Juni 2016 von der N. Garage zum Verkehrskreisel an der Neubuchsstrasse in Buchs gefahren ist, ob er von einer anderen Örtlichkeit hergekommen ist oder ob er gar dorthin abgeschleppt worden ist, da er aufgrund des Defekts an der Antriebswelle nicht mehr fahrbar gewesen ist. Diesem Umstand kommt für das bereits gestützt auf die Gutachten, die Zeugenaussagen und die Unfalldokumentation eindeutig gewonnene Beweisergebnis keine entscheidende Bedeutung zu. Dasselbe gilt hinsichtlich der Frage, ob D. als Entschädigung für seine Beteiligung an der Inszenierung rund Fr. 20'000.00 erhalten hat.