Sämtliche beschuldigte Personen hatten jedoch gegenüber der Polizei und später gegenüber den verschiedenen Versicherungen angegeben, der Mercedes sei im Kollisionszeitpunkt in Bewegung gewesen. Dass zwei unabhängig voneinander erstellte Experten-Gutachten diesbezüglich zu falschen Schlüssen gelangt sein könnten, schliesst das Obergericht mit der Vorinstanz aus, zumal die Herleitungen der Ergebnisse in beiden Gutachten logisch und nachvollziehbar sind und keinerlei Hinweise vorliegen, aufgrund denen an der Qualität der Gutachten gezweifelt werden müsste.