Am 27. Juni 2016 besichtigte der Schadenexperte der Versicherung A., L., bei der Garage J. die beiden Unfallfahrzeuge. Das von ihm erstellte Gutachten datiert von diesem Tag. Dem Gutachten kann im Wesentlichen entnommen werden, dass der Mercedes der Ehegatten G. im Kollisionszeitpunkt stillgestanden sei und sich nicht vorwärtsbewegt habe. Der Mercedes weise keine Schleifspuren auf, welche typisch dafür wären, wenn sich das Fahrzeug im Zeitpunkt der Kollision in Bewegung befunden hätte. Im Bereich der Türe / des Kotflügels des Mercedes sei der Abdruck des Kontrollschilds des VW Passats von D. ohne den kleinsten Kratzer oder Schleifspuren erkennbar.