Dem Gutachten des Forensischen Instituts Zürich vom 3. April 2017 (UA act. 749 ff.) kann entnommen werden, dass am 15. September 2016 bei der Garage J. in ZA. eine Spurensicherung an den beiden Unfallfahrzeugen durch das Forensische Institut Zürich durchgeführt worden ist (UA act. 753). Hinsichtlich der Geschwindigkeiten im Aufprallzeitpunkt kommt das Gutachten zum Schluss, dass der Mercedes der Ehegatten G. zum Zeitpunkt der Kollision stillgestanden und der VW Passat von D. mit einer Geschwindigkeit von 23 bis 27 km/h unterwegs gewesen sei (UA act. 758).