1.3. Die Vorinstanz sah den gesamten angeklagten Sachverhalt als erstellt an und sprach die Beschuldigte des mehrfachen, teilweise versuchten Betrugs in Mittäterschaft mit C.G. und D. schuldig. Die Beschuldigte bestreitet das Vorliegen eines fingierten Unfalls. 1.4. 1.4.1. Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den -5-