von Fr. 13'524.00 und Heilungskosten von Fr. 1'568.15 ausgerichtet worden seien, gesamthaft Leistungen von Fr. 44'344.50 (Anklageziffer 1.2). Bei der Fahrzeugversicherung von D., der Versicherung A., sei eine Zahlung des Zeitwerts des Mercedes von Fr. 19'800.00 angestrebt worden, wobei aufgrund des Betrugsverdachts keine Leistungen gewährt worden seien (Anklageziffer 1.3).