Den fingierten Unfall sowie die angeblich erlittenen Körperschäden – Nacken-, Rücken- und Kopfschmerzen sowie gelegentliche Schwindelanfälle – hätten die Beschuldigte und C.G. verschiedenen Versicherungen gemeldet, um ungerechtfertigte Zahlungen geltend zu machen, wofür sie in der Folge jeweils aufforderungsgemäss schriftliche und mündliche Angaben gemacht hätten und namentlich Arbeitsunfähigkeitszeugnisse eingereicht hätten. Bei der Versicherung H. seien Taggelder und Heilungskosten geltend gemacht worden, wobei der Beschuldigten Taggelder in der Höhe von Fr. 22'532.20 sowie Heilungskosten von Fr. 6'720.15 sowie C.G. via dessen Arbeitgeberin Taggelder