9. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 2'000.00 b) der Anklagegebühr von Fr. 1'950.00 c) andere Auslagen Fr. 292.90 Total Fr. 4'242.90 -3- Der Beschuldigten werden die Gerichtsgebühr und die Anklagegebühr sowie die Kosten gemäss lit. c im Gesamtbetrag von Fr. 4'242.90 auferlegt. 10. Die Beschuldigte trägt ihre Parteikosten selbst.