Bei der Betrachtung der beiden eingereichten Kostennoten fällt auf, dass der Aufwand für den Zeitraum vor der Einsetzung als amtlicher Verteidiger mit einem geltend gemachten Betrag von lediglich Fr. 266.45 – im Vergleich zum für den Zeitraum nach der Einsetzung als amtlicher Verteidiger mit einem Betrag von Fr. 4'640.15 – sehr einseitig verteilt ist, was nicht nachvollziehbar ist. Das vorinstanzliche Urteil wurde dem Beschuldigten am 23. Dezember 2020 zugestellt. Mit Eingabe vom 28. Dezember liess der Beschuldigte die Berufung anmelden. Nach Zustellung des begründeten Urteils liess der Beschuldigte am 31. Mai 2021 die Berufung erklären.