9.2. Der Beschuldigte hatte sich im Berufungsverfahren zunächst freigewählt von Rechtsanwalt W. verteidigen lassen, mit Wirkung per 2. März 2022 ist dieser auf entsprechendes Gesuch hin als amtlicher Verteidiger eingesetzt worden. Rechtsanwalt W. hat anlässlich der Berufungsverhandlung für den Zeitraum vor sowie für den Zeitraum ab der Einsetzung als amtlicher Verteidiger jeweils eine separate Kostennote eingereicht.