8.4. Auf die Schadenersatzforderung der Versicherung E. ist ebenfalls einzutreten. Die mit Sitz in ZC. im Handelsregister eingetragene Aktiengesellschaft ist rechts- und parteifähig. Der Strafantrag bzw. die Zivilklage vom 9. September 2016 (UA act. 731 ff.), mit welcher die Zivilforderung geltend gemacht worden ist, wurde – entsprechend der im Handelsregister eingetragenen Unterschriftenregelung, die zur rechtsgültigen Vertretung der «Versicherung E.» eine Kollektivunterschrift zu zweien vorsieht – von zwei Personen – R. und S. – unterzeichnet, welche hierzu ermächtigt waren.