Mit Schreiben vom 4. August 2017 zeigte das Anwaltsbüro Landmann die Vertretung des Beschuldigten an und ersuchte um Akteneinsicht (UA act. 705.2). Erst mit Schreiben vom 29. Januar 2020 teilte die Staatsanwaltschaft dem neuen Verteidiger des Beschuldigten mit, dass sich aufgrund des Weggangs des ursprünglich fallführenden Staatsanwaltes und des damit einhergehenden Handwechsels die Fortführung des Strafverfahrens verzögert habe, sich die Strafuntersuchung jedoch zwischenzeitlich kurz vor dem Abschluss befinde (UA act. 705.3.1.). Am 10. März 2020 teilte die Staatsanwaltschaft den - 29 -