die Geburt des jüngsten Kindes der Familie in Höhe von Fr. 6'500.00 (Protokoll Berufungsverhandlung S. 8 und 10, vgl. auch Gesuch um Einsetzung amtliche Verteidigung vom 1. März 2022 Akten Obergericht act. 110 ff.). Insbesondere liegt keine erhöhte Strafempfindlichkeit vor, zumal – wie zu zeigen sein wird – bloss eine bedingte Geldstrafe ausgefällt wird. Die Täterkomponente würde sich leicht straferhöhend auswirken, was jedoch aufgrund des Höchstmass der Geldstrafe von 360 Tagessätzen nicht möglich ist.