Insgesamt ist unter Berücksichtigung des breiten Spektrums möglicher Betrugshandlungen von einem in Relation zum Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe leichten bis mittelschweren Tatverschulden und einer dafür angemessenen Geldstrafe von 360 Tagessätzen und einer - 27 - Verbindungsbusse von Fr. 1'500.00 (siehe dazu unten) als in ihrer Summe angemessene Sanktion auszugehen.