Der aktuelle Strafregisterauszug des Beschuldigten weist eine Vorstrafe vom 15. Dezember 2015 wegen einer Widerhandlung gegen das Waffengesetz im Kanton Zürich auf, wofür er zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 80.00, Probezeit 3 Jahre, verurteilt worden ist. Diese Vorstrafe lässt für sich gesehen noch nicht auf eine Unzweckmässigkeit der Geldstrafe schiessen, zumal lediglich eine tiefe bedingte Geldstrafe ausgesprochen worden ist. Es liegen – entgegen der Vorinstanz – auch keine konkreten Hinweise darauf vor, dass der Beschuldigte eine Geldstrafe nicht bezahlen könnte, auch wenn die finanzielle Situation des Beschuldigten nicht vorteilhaft erscheint.