7. 7.1. Der Beschuldigte hat zusammengefasst die Tatbestände des mehrfachen, teilweise versuchten Betrugs, der groben Verletzung der Verkehrsregeln durch Parkieren eines Fahrzeugs an einer unübersichtlichen Stelle sowie durch ungenügenden Abstand beim Hintereinanderfahren auf der Autobahn erfüllt und ist dafür angemessen zu bestrafen. Der Beschuldigte hat mit Berufung einen vollumfänglichen Freispruch beantragt, zur Strafzumessung hat er keine Ausführungen gemacht.