dass der Beschuldigte diesen zu geringen Abstand mindestens auf der angeklagten Distanz von 500 Metern gefahren ist. Die Geschwindigkeit des Polizeifahrzeugs, von welchem aus die Videoaufnahme erfolgt ist, lag zwischen 100 km/h bis 111 km/h. Dass sich der Abstand des Polizeifahrzeugs gegenüber dem Opel Zafira im relevanten Zeitraum massgeblich verändert hätte, ist nicht ersichtlich. Zu Gunsten des Beschuldigten ist - 23 - jedoch von einer durchschnittlich gefahrenen Geschwindigkeit von 100 km/h auszugehen.