Aus der bekannten Länge der Leitlinien (6 Meter), dem auf diesem Streckenabschnitt im Tunnel gleichgrossen Abstand zwischen zwei Leitlinien (6 Meter) und der erkennbaren Lage der Fahrzeuge zu den Leitlinien lässt sich die Distanz des Opel Zafira zu dem vor ihm fahrenden Personenwagen hinreichend genau feststellen. Der Abstand des Fahrzeugs des Beschuldigten zum Vorderfahrzeug liegt konstant im Bereich von circa einer Leitlinie und einem Zwischenraum und teilweise maximal einer weiteren halben Leitlinie, d. h. bei 2 x 6 Metern plus ca. 3 Metern, und somit – zu Gunsten des Beschuldigten – bei einem Abstand von maximal 15 Metern. Aufgrund der Distanzangaben im Video ist zudem ersichtlich,