Der Beschuldigte führt jedoch aus, er sei mit einer Geschwindigkeit von durchschnittlich maximal 100 km/h gefahren, die Licht- und Strassenverhältnisse seien sehr gut gewesen und die Fahrbahn sei trocken gewesen und es habe kein grösseres Verkehrsaufkommen geherrscht. Schliesslich sei er dem vorausfahrenden Fahrzeug lediglich über eine Strecke von 500 Meter mit einem ungenügenden Abstand gefolgt, womit eine kurze Zeit vorliege, in der etwas hätte passieren können.