Es ist unbestritten geblieben, dass der Beschuldigte den Opel Zafira am 18. Januar 2017 um 22.14 Uhr auf der A1 Richtung Bern in Regensdorf gelenkt und dabei dem vorausfahrenden Fahrzeug mit einem zumindest ungenügenden Sicherheitsabstand gefolgt ist (siehe auch die Videoaufnahme, UA act. 980). Der Beschuldigte führt jedoch aus, er sei mit einer Geschwindigkeit von durchschnittlich maximal 100 km/h gefahren, die Licht- und Strassenverhältnisse seien sehr gut gewesen und die Fahrbahn sei trocken gewesen und es habe kein grösseres Verkehrsaufkommen geherrscht.