Die Vorinstanz hat den Sachverhalt als erstellt erachtet und den Beschuldigten diesbezüglich schuldig gesprochen. Demzufolge habe er sein Fahrzeug, Opel Zafira (Kennzeichen), am 18. Januar 2017 um 22.14 Uhr, in Regensdorf auf der Autobahn A1 in Richtung Bern, Gubristtunnel, gelenkt. Dabei sei er dem vorausfahrenden Fahrzeug auf dem Überholstreifen über eine Distanz von ca. 500 Metern bei einer Geschwindigkeit von durchschnittlich 105 km/h mit einem Abstand von lediglich 10 bis 12 Metern gefolgt. Dadurch habe er den notwendigen Sicherheitsabstand massiv unterschritten, wodurch er für andere Verkehrsteilnehmer eine erhöhte abstrakte Gefahr bewirkt habe.