5. 5.1. Dem Beschuldigten wird in Anklageziffer 2 das Parkieren eines Fahrzeugs an einer unübersichtlichen Stelle vorgeworfen, wodurch er den Verkehr gefährdet habe. Er soll beim in Anklageziffer 1.1 zum fingierten Verkehrsunfall geschilderten Sachverhalt vorsätzlich sein Fahrzeug an einer unübersichtlichen Stelle, nämlich im Verkehrskreisel an der Neubuchsstrasse in Buchs, parkiert haben, woraufhin er und die Beifahrerin, C.H., das Fahrzeug verlassen hätten. Das abgestellte schwarze - 19 -