Will der Betrüger sein Opfer dahin bringen, die Lüge zu glauben, liegt ein Betrugsversuch vor, wenn aufgrund des zweifelnden Opfers kein Irrtum entsteht (MÄDER/NIGGLI, in: Basler Kommentar, Strafrecht II, 4. Aufl. 2019, N. 131 zu Art. 146 StGB). Indem die Mitbeschuldigten den Verkehrsunfall inszenierten und der Beschuldigte und C.H. gegenüber der Versicherung - 16 -