und der Versicherung I. vortäuschte und diese zusätzlich durch eine inhaltlich unwahre Urkunde zu untermauern vermochte, errichtete er ein raffiniertes Konstrukt von aufeinander abgestimmten Lügen. Die gemachten Ausführungen und vorgelegten Unterlagen enthielten für die Versicherung I. zu diesem Zeitpunkt keinerlei Hinweise darauf, die sie an der geschilderten Geschichte hätte zweifeln lassen müssen, da sich für sie ein stimmiges Bild zeigte und sie auch verschiedene Vorsichtsmassnahmen getroffen hat.