4.6.3. Der Beschuldigte plante und fingierte gemeinsam und in Absprache mit C.H. und D. einen Verkehrsunfall mit angeblichen Verletzungsfolgen der Ehegatten H., auf welchen sie sämtliche weiteren Lügen aufbauten. Dabei ist erstellt, dass sich die drei Personen vorgängig abgesprochen haben und man den Entschluss gemeinsam fasste, um sämtliche möglichen Versicherungsleistungen zu erhalten. Es liegt für diesen Sachverhaltsabschnitt somit ein gemeinsam getragener Tatentschluss und eine gemeinsame Tatausführung und damit Mittäterschaft vor, womit die begangenen Tatbeiträge den jeweiligen Mittätern zugerechnet werden. Weiter ist erstellt, dass die gemachten Angaben zwischen dem