Dies gilt umso mehr als zusätzlich die Betrugshandlungen zum Nachteil der Versicherung A. und der Versicherung E. vorliegen. Nachdem das Rechtsmittel jedoch nur zu Gunsten des Beschuldigten ergriffen wurde und ein Schuldspruch wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer härteren rechtlichen Qualifikation führen würde, muss es jedoch für sämtliche Anklageziffern bei einem Schuldspruch wegen mehrfachen, teilweise versuchten Betrugs sein Bewenden haben. - 12 -